Investitionsberatung & Immobilien in der Türkei
Die Türkei bietet ausländischen Investoren attraktive Möglichkeiten: einen großen Binnenmarkt, qualifizierte Arbeitskräfte, wettbewerbsfähige Kosten und eine strategische Lage zwischen Europa und Asien.
Geschäftsgründung
Neugründungen oder Joint Ventures mit türkischen Partnern. Beratung zu Rechtsformen, Registrierung und Lizenzen.
Immobilien
Wohnhäuser, Ferienwohnungen, Hotels, Gewerbeimmobilien und Grundstücke. Vollständige Begleitung beim Erwerb.
Import & Export
Wareneinfuhr und -ausfuhr, Logistik, Zollabwicklung und Dokumentation — von der Verladung bis zur Lieferung.
Joint Ventures
Verhandlung, Vertragsübersetzung und notarielle Beglaubigung bei Partnerschaften mit türkischen Unternehmen.
Rechtliche Grundlagen
Ausländisches Investitionsrecht, Gegenseitigkeitsabkommen für den Immobilienerwerb und behördliche Anforderungen.
Dokumente & Übersetzung
Alle investitionsbezogenen Dokumente — Verträge, Grundbuchauszüge, Handelsregisterauszüge — übersetzt und beglaubigt.
Rechtliche Grundlage
- Erwerb auf Grundlage von Gegenseitigkeitsabkommen
- Staatsangehörige geeigneter Länder können Immobilien in der Türkei erwerben
- Ausgeschlossen: Liegenschaften in militärischen Sperrbereichen
- Eintragung im Grundbuch (Tapu) erforderlich
- Beglaubigte Übersetzung aller Kaufunterlagen
- Vollständige Begleitung bis zur Eigentumsübertragung
Sprechen Sie mit uns
Ob erste Orientierung oder konkretes Vorhaben — wir beraten Sie unverbindlich auf Deutsch.
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